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UVEK eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung im EHS-Bereich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 25. März 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung eröffnet. Diese Verordnung soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Anpassungen sind notwendig, um das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU weiterzuentwickeln. Die Teilrevision betrifft zudem punktuelle Anpassungen bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge und bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Juli 2025.
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UVEK eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung im EHS-Bereich
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 25. März 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung eröffnet. Diese Verordnung soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Anpassungen sind notwendig, um das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU weiterzuentwickeln. Die Teilrevision betrifft zudem punktuelle Anpassungen bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge und bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Juli 2025.
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