Sep
Stellungnahme zur Übermittlung von Personendaten in die USA …
… und weitere Staaten ohne angemessenes DatenschutzniveauGemäss Art. 7 VDSG führt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine öffentlich zugängliche Liste von Staaten über die Angemessenheit des von diesen Ländern gewährleisteten Datenschutzes i.S. von Art. 6 DSG. Bei der Führung der Liste berücksichtigt der EDÖB:
die Gesetzgebung und deren praktische Umsetzung durch die Staaten sowie de-ren Beurteilung durch Lehre und Rechtsprechung;Datenschutzrechtliche…
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Stellungnahme zur Übermittlung von Personendaten in die USA …
… und weitere Staaten ohne angemessenes DatenschutzniveauGemäss Art. 7 VDSG führt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine öffentlich zugängliche Liste von Staaten über die Angemessenheit des von diesen Ländern gewährleisteten Datenschutzes i.S. von Art. 6 DSG. Bei der Führung der Liste berücksichtigt der EDÖB:
die Gesetzgebung und deren praktische Umsetzung durch die Staaten sowie de-ren Beurteilung durch Lehre und Rechtsprechung;Datenschutzrechtliche…
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