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Swiss Government - Der Bundesrat

Angesichts der verschlechterten geopolitischen Lage will der Bundesrat die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz substanziell stärken. Dafür sind zusätzliche Mittel von rund 31 Milliarden Franken nötig – für zivile Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben sowie für die Armee. Zur Finanzierung sieht der Bundesrat eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor. Diese zusätzlichen Einnahmen fliessen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Gemeinsam mit dem Entlastungspaket 2027 wird dadurch die Basis für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen. An seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, dazu bis Ende März eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Botschaft zum Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Damit verbessert der Bundesrat insbesondere die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Gleichzeitig stärkt die Revision die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

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Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung bei der Umsetzung des Stromabkommens festgelegt. Sie liegt bei einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Haushalt oder Verbrauchsstätte. Zusätzlich schafft er die Möglichkeit eines Opt-In (Wahlmöglichkeit) für Kleinstunternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr. Dieses Opt-In ist auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens begrenzt.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 das Präsidium und die Mitglieder der Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe ernannt. Die Kommission wird den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Sie kann in strittigen Fällen angerufen werden und nicht bindende Empfehlungen zu Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus und zu Kulturgütern aus dem kolonialen Kontext abgeben.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr. Gestützt auf ein Gutachten der ETH Zürich sowie Einschätzungen und Analysen der zuständigen Bundesämter beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende Juni 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

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