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Zusammenarbeit mit Europäischer Eisenbahnagentur um zwei Jahre verlängert
Eine Übergangslösung regelt die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur. Diese wird bis Ende 2027 verlängert. Das wurde an der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU am 9. Dezember 2025 in Brüssel entschieden. Zudem hat die Schweiz gegenüber der EU die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur wirtschaftlichen Unterstützung des Schienengüterverkehrs erläutert.
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Zusammenarbeit mit Europäischer Eisenbahnagentur um zwei Jahre verlängert
Eine Übergangslösung regelt die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur. Diese wird bis Ende 2027 verlängert. Das wurde an der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU am 9. Dezember 2025 in Brüssel entschieden. Zudem hat die Schweiz gegenüber der EU die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur wirtschaftlichen Unterstützung des Schienengüterverkehrs erläutert.
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