Nov
Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft
Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten stehen dadurch künftig moderne, wirksame Produkte rascher zur Verfügung. Das Zulassungsverfahren wird insgesamt optimiert. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Mittel bleiben unverändert streng.
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Revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung tritt in Kraft
Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft. Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten stehen dadurch künftig moderne, wirksame Produkte rascher zur Verfügung. Das Zulassungsverfahren wird insgesamt optimiert. Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Mittel bleiben unverändert streng.
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