Nov
Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen, Laboratorien und Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns
Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die nötigen Ausführungsbestimmungen erfolgen in drei separaten Verordnungsänderungen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen bei den Referenztarifen für eine schweizweit freie Spitalwahl, bei den Anforderungen an die Laboratorien sowie bei der Bestimmung des Beginns einer Schwangerschaft.
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Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen, Laboratorien und Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns
Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die nötigen Ausführungsbestimmungen erfolgen in drei separaten Verordnungsänderungen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen bei den Referenztarifen für eine schweizweit freie Spitalwahl, bei den Anforderungen an die Laboratorien sowie bei der Bestimmung des Beginns einer Schwangerschaft.
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