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Zweite präventive Regulierung von Wolfsrudeln ab 1. September 2024
Vom 1. September 2024 bis am 31. Januar 2025 können die Kantone unter definierten Bedingungen den Wolfsbestand erneut präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bundesamt für Umwelt BAFU Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen. Das BAFU prüft diese; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen.
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Zweite präventive Regulierung von Wolfsrudeln ab 1. September 2024
Vom 1. September 2024 bis am 31. Januar 2025 können die Kantone unter definierten Bedingungen den Wolfsbestand erneut präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bundesamt für Umwelt BAFU Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel einreichen. Von den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis sind bereits Gesuche eingegangen. Das BAFU prüft diese; danach stimmt es ihnen zu oder lehnt sie ab. Bei Zustimmung können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen.
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