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Swiss Government - Der Bundesrat

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

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Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

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Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Er lehnt die Volksinitiative ab, will aber noch in diesem Jahr einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten, um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klima-schonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom zu sichern.

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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision sichergestellt werden kann, haben Bundesrat und Parlament entschieden, die EPD-Anbieter mit befristeten Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet. Neben Anpassungen in der beruflichen Vorsorge sollen der Datenschutz gestärkt und die Digitalisierung im Personalwesen vorangetrieben werden. Mit der Revision werden zudem punktuelle Änderungen vorgenommen, um die Effizienz in der Umsetzung des Bundespersonalrechts zu steigern.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten verabschiedet und sie zusammen mit dem Tabakproduktegesetz auf 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Das Tabakproduktegesetz soll die Bevölkerung, insbesondere Minderjährige, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen. Das Gesetz regelt neben herkömmlichen Zigaretten auch elektronische Zigaretten und weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte. Der Schutz vor Passivrauchen wird auf alle Produktkategorien ausgedehnt.

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Eine Schweizer Delegation unter der Leitung von Rüstungschef Urs Loher trifft sich morgen zu einem Arbeitsgespräch mit der Führung der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) an deren Hauptsitz in Capellen, Luxemburg. Im Mittelpunkt des Treffens steht die Präsentation der NSPA-Dienstleistungen sowie die Sondierung möglicher zukünftiger Kooperationen zwischen der Schweiz und der NSPA.

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Das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz verzeichnete 2023 zu Preisen des Vorjahres einen Anstieg von 0,7% und ist somit langsamer gewachsen als 2022 (+3,0%). Grund für diese Abschwächung ist die Normalisierung der Wirtschaftslage nach der Covid-19-Pandemie. Zusätzlich belastete die schwierige internationale Situation die Auslandsnachfrage. Das Bruttonationaleinkommen (BNE) zu laufenden Preisen legte aufgrund eines leicht rückläufigen Saldos der Einkommensbilanz mit dem Ausland um 1,2% zu. Nebst diesen ersten Schätzungen für das Jahr 2023 präsentiert das Bundesamt für Statistik (BFS) das korrigierte BIP-Wachstum 2021 und 2022 zu Preisen des Vorjahres. Es wurde von 5,4% auf 5,6% bzw. von 2,6% auf 3,0% angehoben.

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