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Digitale Barrieren abbauen
War es noch bis vor ein paar Jahren üblich, Unterlagen, wie beispielsweise behördliche Anträge oder Steuererklärungen, persönlich zu stellen oder postalisch einzureichen, geschieht dies immer häufiger auf digitalem Weg. Der Kontakt mit Behörden und anderen öffentlichen Organisationen erfolgt zunehmend über Self-Service-Portale im Internet. Gesetzliche Bestimmungen forcieren diese Entwicklung zusätzlich: Neben dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) verpflichtet auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) den öffentlichen Sektor in Deutschland dazu, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen über entsprechende Online-Portale digital anzubieten. Damit eine möglichst breite Zielgruppe diese Webangebote uneingeschränkt nutzen kann, müssen sie in jedem Fall barrierefrei sein.
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Digitale Barrieren abbauen
War es noch bis vor ein paar Jahren üblich, Unterlagen, wie beispielsweise behördliche Anträge oder Steuererklärungen, persönlich zu stellen oder postalisch einzureichen, geschieht dies immer häufiger auf digitalem Weg. Der Kontakt mit Behörden und anderen öffentlichen Organisationen erfolgt zunehmend über Self-Service-Portale im Internet. Gesetzliche Bestimmungen forcieren diese Entwicklung zusätzlich: Neben dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) verpflichtet auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) den öffentlichen Sektor in Deutschland dazu, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen über entsprechende Online-Portale digital anzubieten. Damit eine möglichst breite Zielgruppe diese Webangebote uneingeschränkt nutzen kann, müssen sie in jedem Fall barrierefrei sein.
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