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Die eRechnung kommt! Was tun?
Deutschland rückt dem Ziel einer standardisierten digitalen Arbeitswelt ein wichtiges Stück näher. Denn die letzte Frist für die Umsetzung der eRechnungsverordnung (ERechV) steht kurz bevor: Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch sogenannte eRechnungen annehmen. Für manche Dienstleister ist die Umstellungspflicht ein alter Hut. Doch für die meisten besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Gastbeitrag von Thomas Kuckelkorn von BCT.
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Die eRechnung kommt! Was tun?
Deutschland rückt dem Ziel einer standardisierten digitalen Arbeitswelt ein wichtiges Stück näher. Denn die letzte Frist für die Umsetzung der eRechnungsverordnung (ERechV) steht kurz bevor: Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch sogenannte eRechnungen annehmen. Für manche Dienstleister ist die Umstellungspflicht ein alter Hut. Doch für die meisten besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Gastbeitrag von Thomas Kuckelkorn von BCT.
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