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Terrorismusbekämpfung: «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandte Organisationen weiterhin verboten
Der Bundesrat will die Schweiz vor Terroranschlägen schützen und hält am Verbot von «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandten Organisationen fest. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 hat er die entsprechende Verfügung, die sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützt, beschlossen. Sofern keine strengeren Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen, kann ein Verstoss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
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Terrorismusbekämpfung: «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandte Organisationen weiterhin verboten
Der Bundesrat will die Schweiz vor Terroranschlägen schützen und hält am Verbot von «Al-Qaïda», «Islamischer Staat» sowie verwandten Organisationen fest. An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 hat er die entsprechende Verfügung, die sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützt, beschlossen. Sofern keine strengeren Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen, kann ein Verstoss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
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