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Swiss Government - Der Bundesrat

Die Hälfte der Kulturschaffenden arbeitet Teilzeit, 14% sind mehrfachbeschäftigt und gut ein Viertel sind Selbständige, deutlich mehr als in der Gesamtwirtschaft. In der Schweiz verdienten die Kulturschaffenden im Jahr 2023 im Median 69 600 Franken, bei Teilzeit waren es 45 700 Franken. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist gross: Eine weibliche Kulturschaffende verdiente bei Vollzeit 78 000 Franken, ihr männlicher Kollege 98 000 Franken. Dies sind einige der neuen Ergebnisse der Statistik der Kulturwirtschaft des Bundesamtes für Statistik (BFS), erstmals mit detaillierten Daten zu den Löhnen.

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Die Lebensumstände in der Nothilfe im Asylbereich gefährden das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist weder mit der Schweizer Bundesverfassung noch mit internationalen Übereinkommen vereinbar. Das zeigen zwei neue Publikationen der Eidgenössischen Migrationskommission EKM: Die Studie des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI) hat erstmals in der ganzen Schweiz Daten zu den Lebensbedingungen von Minderjährigen in der Nothilfe erhoben. Das dazu erstellte Rechtsgutachten der Universität Neuenburg ordnet die Resultate rechtlich ein.

Für die EKM ist klar: Es braucht Massnahmen auf allen politischen Ebenen. Die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen müssen respektiert werden – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Um das Wohl und die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu wahren, muss die Nothilfe im Asylbereich reformiert werden.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 einen Bericht zur Kenntnis genommen, der sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern befasst. Der Bericht zeigt die möglichen rechtlichen Auswirkungen des EU-Vorschlags auf. Die vorgesehene Chatkontrolle kann insbesondere dazu führen, dass Schweizer Recht verletzt würde.

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Das Internationale Olympische Komitee hat die Schweiz in einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 eingeladen. Swiss Olympic hat bis spätestens Ende 2027 Zeit, unter Ausschluss weiterer Interessenten das bestehende Schweizer Austragungskonzept weiter zu bearbeiten. Der Bundesrat steht dem Projekt positiv gegenüber und hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 beschlossen, die Arbeiten mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zu begleiten. Zudem hat er das VBS beauftragt, einen Grundsatz- und Planungsbeschluss vorzubereiten, der unter anderem die Fragen zur Rolle und der finanziellen Beteiligung des Bundes klärt.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 die heutige Stellvertretende Direktorin BASPO und Chefin Sportpolitik und Recht per 1. November 2024 zur Direktorin des Bundesamtes für Sport ernannt. Sie übernimmt die Funktion von Matthias Remund, der auf 31. Oktober 2024 von seiner Funktion zurücktritt und eine neue Herausforderung annimmt.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 über die letzte Tranche des Kredits für humanitäre Aktionen im Nahen Osten entschieden. Mit 13 Millionen Franken sollen nationale und internationale Organisation unterstützt werden, die im Nahen Osten tätig sind. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, die Aussenpolitischen Kommissionen zu konsultieren. Das EDA hat dabei den Bundesrat über die Umsetzung der von Parlament beschlossenen Kürzungen des Humanitären Kredits für 2024 informiert. Der Bundesrat fordert weiterhin eine diplomatische Lösung unter Einhaltung des humanitären Völkerrechts, die zur Deseskalation und Frieden im Nahen Osten führt.

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Die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden, sollen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden. Die Überprüfung soll dazu beitragen, dass Bundesrat, Parlament und die Stimmbevölkerung über bestmögliche Entscheidgrundlagen verfügen.

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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll künftig in der Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielen. Es stärkt die Qualität der medizinischen Behandlung, erhöht die Patientensicherheit und steigert die Effizienz des Gesundheitssystems. Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) will der Bundesrat das EPD weiterentwickeln, damit es sein volles Potenzial entfalten kann. Um der im Vernehmlassungsverfahren weithin geäusserten Forderung nachzukommen und die Nutzung des EPD zu erhöhen, soll die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat diesen Richtungsentscheid an seiner Sitzung vom 27. September 2024 gefällt. Diese Anpassung wird in die Botschaft zur EPDG-Revision aufgenommen.

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Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat er die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen und daher noch nicht nach UVG versicherten Unfall zurückzuführen ist.

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Blutspenden dürfen in der Schweiz nicht vergütet werden, und jede und jeder soll Blut spenden dürfen: Das ist in der Verfassung festgeschrieben. Mit einer Gesetzesrevision hat das Parlament diese Grundsätze auch im Gesetz verankert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden, die entsprechenden Bestimmungen im Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.

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