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Bundesrat empfiehlt Annahme der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen
Am 24. November stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Diese sieht vor, dass alle Gesundheitsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in Pflegeheimen erbracht werden. Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 22. Dezember 2023 verabschiedet. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat, Parlament und Kantone empfehlen die Annahme dieser Reform, die Fehlanreize im Gesundheitssystem korrigiert und ambulante Behandlungen fördert. So trägt sie zu einer Kosten- und Prämiensenkung bei.
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Bundesrat empfiehlt Annahme der Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen
Am 24. November stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Diese sieht vor, dass alle Gesundheitsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in Pflegeheimen erbracht werden. Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 22. Dezember 2023 verabschiedet. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat, Parlament und Kantone empfehlen die Annahme dieser Reform, die Fehlanreize im Gesundheitssystem korrigiert und ambulante Behandlungen fördert. So trägt sie zu einer Kosten- und Prämiensenkung bei.
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