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Swiss Government - Der Bundesrat

Am 13. November 2025 leiteten Staatssekretärin Hirayama und Bundesministerin Holzleitner in Wien den 6. Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und dem österreichischen Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF). Beide Seiten zogen eine positive Bilanz der bestehenden Zusammenarbeit und diskutierten Möglichkeiten zu deren Vertiefung.

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Gemäss einer Kostenstudie für das Jahr 2022 entfallen rund 72 % der gesamten Gesundheitskosten auf nicht-übertragbare Erkrankungen (NCD) – das entspricht 65,7 Milliarden Franken. Insgesamt belaufen sich die Gesundheitskosten in der Schweiz auf 91.5 Milliarden Franken. Davon verursachen somatische, also körperlich bedingte Leiden, wie neurologische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs mit rund 90% den grössten Teil. Auf psychische Erkrankungen entfallen gegen 10%. Angesichts der hohen Krankheitslast und der Kosten setzt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiterhin auf Massnahmen zur Kostendämpfung sowie auf Gesundheitsförderung und Prävention.

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Zwei neue Studien des Bundes geben Aufschluss über die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in der Schweiz: Die nationale Erhebung «menuCH-Kids» wurde erstmals durchgeführt und zeigt, dass Kinder zwischen 6 und 17 Jahren mehrheitlich genügend Hauptnährstoffe wie Kohlenhydrate, Proteine, Fette oder Nahrungsfasern zu sich nehmen. Allerdings stehen Snacks und Süssgetränke häufig auf dem Speiseplan, während Früchte und Gemüse eher selten gegessen werden. Eine aktuelle Erhebung zur Ernährung von Säuglingen zeigt, dass Babys heute tendenziell häufiger und länger gestillt werden als früher. Die neuen Daten dienen dazu, Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten und Politik, Eltern und Fachpersonen gezielt zu informieren.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 die Präsidentin des Bankrats der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Barbara Janom Steiner und den Präsidenten des Direktoriums der SNB, Martin Schlegel, zur jährlichen Aussprache über die Konjunkturlage und die Geldpolitik empfangen. Dabei wurden auch Fragen der Finanzstabilität besprochen.

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Die Volksinitiative zur 13. Altersrente wurde in der Abstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deshalb zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 den Termin der Inkraftsetzung bestätigt.

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Mit der Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU könnte die Schweiz in einem Katastrophenfall oder einer Notlage von den operativen Mitteln und Einsatzkräften profitieren, Zugang zu Forschungsausschreibungen erhalten und an Übungen teilnehmen. Da zurzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz in der EU fehlen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, mit weiteren Bemühungen bezüglich einer Teilnahme zuzuwarten, bis die massgebliche Verordnung der EU angepasst wurde. Die Umsetzung der entsprechenden Motion wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Der Bundesrat will den jungen Schweizerinnen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz ermöglichen. Zu diesem Zweck will er einen obligatorischen Orientierungstag für junge Frauen einführen, wie er für junge Männer bereits Pflicht ist. Die dafür erforderlichen Änderungen in Bundesverfassung und Gesetzen hat er an seiner Sitzung vom 12. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt.

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Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.

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