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Swiss Government - Der Bundesrat

Die Zuwanderung in die Schweiz beläuft sich im ersten Halbjahr 2022 netto auf 37 816 Personen. Die Schweizer Wirtschaft hat sich nach der Pandemie sehr gut erholt, daher sind mehr Erwerbstätige aus der EU/EFTA eingewandert. Die Arbeitslosenquote in der Schweiz liegt tiefer als vor der Covid-Krise und die Zahl der offenen Stellen liegt deutlich höher. Die starke Nachfrage führt zu einer höheren Attraktivität des schweizerischen Arbeitsmarkts im Vergleich zu den COVID-geprägten Vorjahresperioden. Per Ende Juni 2022 leben 2 213 077 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

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Städte, Gemeinden, Kantone und der Bund wollen den Ausbau der thermischen Netze in der Schweiz rascher vorantreiben. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK sowie die Präsidenten der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und des Schweizerischen Städteverbands (SSV) haben am 18. August 2022 eine entsprechende Charta unterzeichnet. Mit der steigenden Zahl Fernwärmenetze wird die Zahl klimaschädlicher und preissensibler Gas- und Ölheizungen sinken. Mit den steigenden Energiepreisen steigt auch die Attraktivität von Fernwärmenetzen.

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Der Bundesrat hat am 17. August 2022 die Geltungsdauer der Verordnung für Zivildiensteinsätze im Rahmen des Pilotprojekts «Ambulante Betreuung» um ein halbes Jahr verlängert. Neu können Piloteinsätze bis 30. Juni 2023 durchgeführt werden. Damit wird möglich, dass insgesamt 100 Piloteinsätze stattfinden können und eine repräsentative Grundlage zur Evaluation besteht.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 beschlossen, dass das UVEK und das WBF Vertragsverhandlungen zum Einsatz von Reservekraftwerken führen können. Diese sollen ergänzend zur Wasserkraftreserve bereits im kommenden Spätwinter zur Bewältigung von ausserordentlichen Knappheitssituationen bereitstehen. Es geht um eine Leistung von insgesamt über 300 MW. Der Einsatz dieser Reservekraftwerke wird in einer Verordnung geregelt, die spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten soll. In Vorbereitung sind auch Verhandlungen zum Einsatz bestehender Notstromaggregate als Reservekraftwerke sowie eine temporäre Spannungserhöhung der Übertragungsleitungen Bickigen-Chippis sowie Bassecourt-Mühleberg.

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