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Bundesrat und Parlament empfehlen die Änderung des Filmgesetzes zur Annahme
Am 15. Mai 2022 wird sich die Stimmbevölkerung zur Änderung des Filmgesetzes äussern, sofern das Referendum auch formell zustande kommt. Die Änderung sieht vor, dass Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Eine solche Investitionspflicht gilt heute bereits für private Schweizer Fernsehsender. Die Streamingdienste sollen zudem neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Mit der Gesetzesänderung wollen Bundesrat und Parlament eine Lücke schliessen, die durch den digitalen Wandel entstanden ist. Sie soll zudem die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten beheben und zur kulturellen Vielfalt des digitalen Angebots beitragen.
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Bundesrat und Parlament empfehlen die Änderung des Filmgesetzes zur Annahme
Am 15. Mai 2022 wird sich die Stimmbevölkerung zur Änderung des Filmgesetzes äussern, sofern das Referendum auch formell zustande kommt. Die Änderung sieht vor, dass Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Eine solche Investitionspflicht gilt heute bereits für private Schweizer Fernsehsender. Die Streamingdienste sollen zudem neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Mit der Gesetzesänderung wollen Bundesrat und Parlament eine Lücke schliessen, die durch den digitalen Wandel entstanden ist. Sie soll zudem die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten beheben und zur kulturellen Vielfalt des digitalen Angebots beitragen.
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