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Tätigkeitsbericht der UBI: sechs Beschwerden im Jahr 2021 gutgeheissen
2021 schloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 37 Fälle ab. In sechs Verfahren, die fünf Sendungen aus SRG-Programmen betrafen, stellte sie eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Zum ersten Mal bildete ein Inhalt auf Instagram Gegenstand einer Beschwerde. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.
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Tätigkeitsbericht der UBI: sechs Beschwerden im Jahr 2021 gutgeheissen
2021 schloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 37 Fälle ab. In sechs Verfahren, die fünf Sendungen aus SRG-Programmen betrafen, stellte sie eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Zum ersten Mal bildete ein Inhalt auf Instagram Gegenstand einer Beschwerde. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.
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