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Empfehlungen der EKM zur obligatorischen Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Rund 40 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Damit entstehen für die Bildungsinstitutionen, namentlich für die Erziehungsdirektionen der Kantone, für die Schulbehörden in den Gemeinden und für die Lehrpersonen grosse Herausforderungen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM betrachtet die Bildung und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine als eine besonders sensible Aufgabe. Sie soll darum gemeinsam von Bund, Kantonen und Pädagogischen Hochschulen getragen werden und sich in allen Umsetzungsschritten am Erhalt des Kindeswohls orientieren.
Die EKM sieht den Bund – in seinem Bemühen um eine kohärente Migrationspolitik – in der Verantwortung zur finanziellen Beteiligung. Die Sozial- und Gesundheitsdirektionen sieht sie in der Pflicht gute Rahmenbedingungen für die Bildung zu schaffen und kind- und lerngerechte Unterkünfte sowie therapeutische Gruppenangebote bereitzustellen. Den Erziehungsdirektionen rät sie, auf den bestehenden Strukturen und Kompetenzen zur Einschulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher aufzubauen und den Unterricht an den bestehenden Lehrplänen auszurichten. Die Kinder sollten direkt oder spätestens nach einem Jahr in die Regelklassen integriert und nicht in Aufnahmezentren unterrichtet werden. Ausserdem empfiehlt die EKM die rasche und unkomplizierte Einbindung ukrainischer Fachleute und geflüchteter Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht.
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Empfehlungen der EKM zur obligatorischen Bildung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Rund 40 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine sind Kinder und Jugendliche. Damit entstehen für die Bildungsinstitutionen, namentlich für die Erziehungsdirektionen der Kantone, für die Schulbehörden in den Gemeinden und für die Lehrpersonen grosse Herausforderungen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM betrachtet die Bildung und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine als eine besonders sensible Aufgabe. Sie soll darum gemeinsam von Bund, Kantonen und Pädagogischen Hochschulen getragen werden und sich in allen Umsetzungsschritten am Erhalt des Kindeswohls orientieren.
Die EKM sieht den Bund – in seinem Bemühen um eine kohärente Migrationspolitik – in der Verantwortung zur finanziellen Beteiligung. Die Sozial- und Gesundheitsdirektionen sieht sie in der Pflicht gute Rahmenbedingungen für die Bildung zu schaffen und kind- und lerngerechte Unterkünfte sowie therapeutische Gruppenangebote bereitzustellen. Den Erziehungsdirektionen rät sie, auf den bestehenden Strukturen und Kompetenzen zur Einschulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher aufzubauen und den Unterricht an den bestehenden Lehrplänen auszurichten. Die Kinder sollten direkt oder spätestens nach einem Jahr in die Regelklassen integriert und nicht in Aufnahmezentren unterrichtet werden. Ausserdem empfiehlt die EKM die rasche und unkomplizierte Einbindung ukrainischer Fachleute und geflüchteter Eltern als Assistenzpersonen im Unterricht.
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