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Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» wird auf 1. Mai in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, den indirekten Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» auf den 1. Mai 2022 in Kraft zu setzen. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags werden die Bewilligungskriterien von der Kriegsmaterialverordnung (KMV) ins Kriegsmaterialgesetz (KMG) überführt. Die Ausnahme für Exporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wird gestrichen.
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Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» wird auf 1. Mai in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, den indirekten Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» auf den 1. Mai 2022 in Kraft zu setzen. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags werden die Bewilligungskriterien von der Kriegsmaterialverordnung (KMV) ins Kriegsmaterialgesetz (KMG) überführt. Die Ausnahme für Exporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wird gestrichen.
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