Apr
Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland
Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandszahlen für das Jahr 2022.
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Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandszahlen für das Jahr 2022.
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