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EDÖB schliesst Vorabklärung zu Mitto AG ab
Im Dezember 2021 wurde der EDÖB durch internationale Medienberichterstattungen auf eine angeblich unrechtmässige Datenbearbeitung durch einen Mitarbeiter der in Zug ansässigen Mitto AG aufmerksam. Die Vorabklärungen haben ergeben, dass keine Hinweise auf eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vorliegen. Somit schliesst der EDÖB die Vorabklärung ohne Erlass von Empfehlungen ab.
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EDÖB schliesst Vorabklärung zu Mitto AG ab
Im Dezember 2021 wurde der EDÖB durch internationale Medienberichterstattungen auf eine angeblich unrechtmässige Datenbearbeitung durch einen Mitarbeiter der in Zug ansässigen Mitto AG aufmerksam. Die Vorabklärungen haben ergeben, dass keine Hinweise auf eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vorliegen. Somit schliesst der EDÖB die Vorabklärung ohne Erlass von Empfehlungen ab.
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