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Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen: Bundesanwaltschaft reicht Anklage wegen Geldwäscherei und Organisationsmängeln bei der Credit Suisse ein
Im Zusammenhang mit Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen reichte die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen eine Mitarbeiterin der damaligen Credit Suisse AG (fortan: CS) wegen des Verdachts der Geldwäscherei ein. Der CS und ihrer Muttergesellschaft Credit Suisse Group AG (fortan: Credit Suisse Group) respektive deren Nachfolgeunternehmen UBS AG und UBS Group AG wirft sie zudem vor, die Straftat aufgrund von organisatorischen Mängeln nicht verhindert zu haben. Im Zentrum der Anklage steht die Beendigung einer Geschäftsbeziehung durch die CS und die deshalb erfolgten Abflüsse von mutmasslich deliktischen Geldern ins Ausland, ohne dass die CS oder ihre Muttergesellschaft eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatteten. Gegen eine weitere Mitarbeiterin der damaligen CS stellte die BA das Strafverfahren ein.
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Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen: Bundesanwaltschaft reicht Anklage wegen Geldwäscherei und Organisationsmängeln bei der Credit Suisse ein
Im Zusammenhang mit Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen reichte die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen eine Mitarbeiterin der damaligen Credit Suisse AG (fortan: CS) wegen des Verdachts der Geldwäscherei ein. Der CS und ihrer Muttergesellschaft Credit Suisse Group AG (fortan: Credit Suisse Group) respektive deren Nachfolgeunternehmen UBS AG und UBS Group AG wirft sie zudem vor, die Straftat aufgrund von organisatorischen Mängeln nicht verhindert zu haben. Im Zentrum der Anklage steht die Beendigung einer Geschäftsbeziehung durch die CS und die deshalb erfolgten Abflüsse von mutmasslich deliktischen Geldern ins Ausland, ohne dass die CS oder ihre Muttergesellschaft eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatteten. Gegen eine weitere Mitarbeiterin der damaligen CS stellte die BA das Strafverfahren ein.
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