Dec
Bundesrat will das Erwachsenenschutzrecht punktuell anpassen
Der Bundesrat will Selbstbestimmung und Familiensolidarität im Erwachsenenschutzrecht weiter stärken. Er schlägt dazu punktuelle Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Zudem hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Abschaffung der umfassenden Beistandschaft auszuarbeiten. Diese markiert den nächsten Schritt zu weiteren Reformen im Kindes- und Erwachsenenschutz.
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Bundesrat will das Erwachsenenschutzrecht punktuell anpassen
Der Bundesrat will Selbstbestimmung und Familiensolidarität im Erwachsenenschutzrecht weiter stärken. Er schlägt dazu punktuelle Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Zudem hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Abschaffung der umfassenden Beistandschaft auszuarbeiten. Diese markiert den nächsten Schritt zu weiteren Reformen im Kindes- und Erwachsenenschutz.
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