Sep
Opt-out-Regelung für die E-Akte in der Justiz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen: Darin steht, dass Bund und Länder noch bis zum 1. Januar 2027 die Möglichkeit zur Fortführung von Akten in Papierform haben.
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Opt-out-Regelung für die E-Akte in der Justiz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen: Darin steht, dass Bund und Länder noch bis zum 1. Januar 2027 die Möglichkeit zur Fortführung von Akten in Papierform haben.
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