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Klimaschutz: Schweiz setzt Empfehlungen von Glasgow um
Das Klima-Übereinkommen von Paris erlaubt es, Emissionsverminderungen auch mit Klimaschutz-Projekten im Ausland zu erreichen. Für die in die Schweiz transferierten Emissionsverminderungen stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) internationale Bescheinigungen aus. Das UVEK und die Vertretung der kompensationspflichtigen Unternehmen, die Stiftung KliK, haben am 29. November 2022 vereinbart, dass zwei Prozent der Bescheinigungen von Schweizer Unternehmen freiwillig nicht angerechnet und gelöscht werden. Die Schweiz kommt damit einer Empfehlung der letztjährigen COP26 in Glasgow nach.
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Klimaschutz: Schweiz setzt Empfehlungen von Glasgow um
Das Klima-Übereinkommen von Paris erlaubt es, Emissionsverminderungen auch mit Klimaschutz-Projekten im Ausland zu erreichen. Für die in die Schweiz transferierten Emissionsverminderungen stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) internationale Bescheinigungen aus. Das UVEK und die Vertretung der kompensationspflichtigen Unternehmen, die Stiftung KliK, haben am 29. November 2022 vereinbart, dass zwei Prozent der Bescheinigungen von Schweizer Unternehmen freiwillig nicht angerechnet und gelöscht werden. Die Schweiz kommt damit einer Empfehlung der letztjährigen COP26 in Glasgow nach.
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