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Bearbeitung von Personendaten durch das EDA: Der Bundesrat legt das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Dezember 2021 fest
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 das Datum für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten festgelegt. Das Gesetz, das einen klaren Rechtsrahmen für die heutigen technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen schafft, wurde am 18. Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet.
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Bearbeitung von Personendaten durch das EDA: Der Bundesrat legt das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Dezember 2021 fest
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 das Datum für das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten festgelegt. Das Gesetz, das einen klaren Rechtsrahmen für die heutigen technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen schafft, wurde am 18. Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet.
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