Jul
BGH urteilt zur Haftung für offene WLAN-Hotspots
Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der so genannten Störerhaftung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute in den wesentlichen Punkten.
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BGH urteilt zur Haftung für offene WLAN-Hotspots
Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der so genannten Störerhaftung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute in den wesentlichen Punkten.
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