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Wenn man behaupten würde, die Digitalisierungslandkarte Deutschlands sei fragmentiert, wäre das eine massive Untertreibung. Zig Anbieter, hunderte Lösungen, tausende Kommunen. Re:Form hat es sich zum Ziel gemacht, Licht ins Dunkel zu bringen und den Staat zu modernisieren, standardisieren und strukturieren.

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Ein aktueller WEF-Bericht schätzt den weltweiten GovTech-Markt für 2034 auf 1,4 Billionen US-Dollar. Doch das eigentliche Potenzial ist viel größer, denn Government-Technologien können die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltungen transformieren.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung eröffnet. Die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sollen künftig die Informationen zentral in einem Staat einreichen können. Die am Informationsaustausch beteiligten Staaten sollen zudem prüfen können, ob die Steuerberechnungen multinationaler Unternehmensgruppen korrekt sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2025. Die nationale Implementierung ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen eng.

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Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Sie gefährdet den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat deshalb Begleitmassnahmen bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen sowie im Asylbereich beschlossen.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben.

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