Jan
Verpflichtende Anbindung an die Digitale Rentenübersicht
Das Bundeskabinett hat die Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen, um die Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht zu regeln.
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Verpflichtende Anbindung an die Digitale Rentenübersicht
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