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Grundversicherung: Anpassung des Leistungskatalogs ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft. So übernimmt neu die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten der sogenannten Kopforthesentherapie bei einem vorzeitigen Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die versicherungsmässigen Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV) nicht gegeben sind. Mit den KLV-Änderungen wird ausserdem das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kantons Solothurns von der Franchise befreit.
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Grundversicherung: Anpassung des Leistungskatalogs ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft. So übernimmt neu die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten der sogenannten Kopforthesentherapie bei einem vorzeitigen Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die versicherungsmässigen Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV) nicht gegeben sind. Mit den KLV-Änderungen wird ausserdem das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kantons Solothurns von der Franchise befreit.
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