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                    			 Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
			 
                
                Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S fördern. Dafür kommt er einerseits den Arbeitgebenden mit administrativen Erleichterungen entgegen. Andererseits sollen potenzielle Arbeitnehmende ermutigt werden, noch mehr zu ihrer eigenen Erwerbstätigkeit beizutragen. Dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 beschlossen, die Änderung zweier Verordnungen auf den 1. Dezember 2025 in Kraft zu setzen.
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Bundesrat fördert die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S fördern. Dafür kommt er einerseits den Arbeitgebenden mit administrativen Erleichterungen entgegen. Andererseits sollen potenzielle Arbeitnehmende ermutigt werden, noch mehr zu ihrer eigenen Erwerbstätigkeit beizutragen. Dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 beschlossen, die Änderung zweier Verordnungen auf den 1. Dezember 2025 in Kraft zu setzen.
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