Dec
Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran soll angepasst werden
Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran entsprechend anzupassen. Die Vereinbarung wurde heute in Teheran unterzeichnet.
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Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran soll angepasst werden
Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran entsprechend anzupassen. Die Vereinbarung wurde heute in Teheran unterzeichnet.
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