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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Funk- und Kabelaufklärung: Anforderungen werden umgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. November 2025 Anpassungen an der gesetzlichen Regelung der Funk- und Kabelaufklärung verlangt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket, um angesichts der verschärften Bedrohungslage die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern.
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Funk- und Kabelaufklärung: Anforderungen werden umgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. November 2025 Anpassungen an der gesetzlichen Regelung der Funk- und Kabelaufklärung verlangt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket, um angesichts der verschärften Bedrohungslage die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern.
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