Jan
Stromabkommen Schweiz-EU: Bundesrat legt Schwelle für die Grundversorgung fest
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung bei der Umsetzung des Stromabkommens festgelegt. Sie liegt bei einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Haushalt oder Verbrauchsstätte. Zusätzlich schafft er die Möglichkeit eines Opt-In (Wahlmöglichkeit) für Kleinstunternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr. Dieses Opt-In ist auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens begrenzt.
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Stromabkommen Schweiz-EU: Bundesrat legt Schwelle für die Grundversorgung fest
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung bei der Umsetzung des Stromabkommens festgelegt. Sie liegt bei einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Haushalt oder Verbrauchsstätte. Zusätzlich schafft er die Möglichkeit eines Opt-In (Wahlmöglichkeit) für Kleinstunternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr. Dieses Opt-In ist auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens begrenzt.
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