Steuerungsausschuss beschliesst vorzeitige Erneuerung der E-Government-Strategie
Quelle: ictk.ch
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner heutigen Sitzung von den Fortschritten bei der Umsetzung der E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden Kenntnis genommen und den Schwerpunktplan 2018–2019 verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, die Strategie früher zu erneuern als geplant.
Die E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden wurde für den Zeitraum 2016-2019 beschlossen. Die Herausforderungen, die sich im Zuge der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen wie Interoperabilität und Datensicherheit oder der Basisinfrastruktur wie elektronische Identität stellen, haben den Steuerungsausschuss dazu bewogen, die Vorbereitungsarbeiten für die Erneuerung vorzuziehen, damit die neue Strategie bereits 2019 in Kraft treten könne, wie das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) mitteilt. Übergangsmassnahmen sollen demnach dafür sorgen, dass die Finanzierung und die Fortsetzung der Projekte und Leistungen des aktuellen Schwerpunktplans gewährleistet sind. Im Hinblick auf die Erneuerung hat der Steuerungsausschuss eine Zusatzfinanzierung in Höhe von Fr. 400’000.- für das E-ID-Projekt beschlossen, um eine national und international anerkannte elektronische Identität zu etablieren. Der Ausschuss hat ausserdem für den Aufbau eines nationalen Adressdienstes (NAD) Finanzmittel in Höhe von Fr. 200’000.- gesprochen.
Die Projekte seien auf Kurs und die erbrachten Leistungen erfüllten den strategischen Auftrag zufriedenstellend, heisst es. Im Monitoringbericht der Geschäftsstelle, den der Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis genommen hat, werden namentlich das Once-Only- und das Interoperability-by-default-Prinzip erwähnt, die beide der Ausarbeitung der zukünftigen Strategie zugrunde liegen werden.
Der aus Vertretern der drei Staatsebenen zusammengesetzte Steuerungsausschuss ist für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz verantwortlich. Unter dem Vorsitz von Bundesrat Ueli Maurer obliegt dem Ausschuss die regelmässige Überprüfung der Relevanz und der Aktualität der Strategie.