A-B Test

20.07.2020.

Mit der WEMF/SW-Auflagebeglaubigung soll sichergestellt werden, dass die Auflagezahlen der regelmässig erscheinenden Printmedien (Titel) nach denselben Kriterien pro Pressekategorie ermittelt werden und somit vergleichbar sind. Details sind im Reglement der WEMF/SW-Auflagebeglaubigung festgelegt. Die Verbände der Werbewirtschaft anerkennen die WEMF/SW-beglaubigten Auflagen offiziell als die allein massgeblichen. Die offiziell anerkannte Auflage eines Print-Presseproduktes in der Schweiz trägt das Siegel «WEMF/SW-beglaubigt». Nur werberelevante Titel, deren Auflagezahlen im Bulletin veröffentlicht werden, können die deklarierten Zahlen ab dem 1. Oktober unter Angabe der Erhebungsperiode als «WEMF/SW-beglaubigt» bezeichnen. Nur die beglaubigten Auflagen sind im Auflagenbulletin  resp. online publiziert, jeweils im Herbst. Die Beglaubigung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration; die gemeldeten Auflagezahlen gelten als definitiv beglaubigt. Die Prüfung der werberelevanten Titel, die ihre Auflage beglaubigen lassen, erfolgt durch die externen Revisionsgesellschaften PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young. Sollten bei der Überprüfung Abweichungen festgestellt werden, werden diese in einer Korrekturliste publiziert.

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