Bundesrat will gesetzlichen Rahmen für elektronische Identität schaffen

23.02.2017.

Mit allgemein akzeptierten und einsetzbaren elektronischen Identifizierungsmitteln (E-ID) könnten Geschäfts- und Verwaltungsprozesse im Internet effizienter gestaltet und abgewickelt werden. Dies will der Vorentwurf des Bundesrates erreichen. Der Bundesrat will deshalb rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen, wie er in einem Communiqué mitteilt.

Er hat daher die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai 2017. Dabei geht der Bundesrat von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Konkret sollen geeignete private oder öffentliche Identifizierungsdienstleister von einer Anerkennungsstelle auf Bundes-Ebene eine Zulassung zur Herausgabe von staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln erlangen können. Dabei sollen beispielsweise auch bereits existierende oder sich im Aufbau befindende Systeme, wie etwa die Projekte von Post und SBB sowie Banken und Swisscom, vom Bund anerkannt werden können, wie es im Communiqué heisst.

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