Die alten Argumente stechen nicht mehr

02.11.2018.

von: Walter Steinmann – Steinmann Consulting

Die Diskussion zur vollständigen Öffnung des Strommarktes ist mit der Vernehmlassung zur Revision des StromVG lanciert. Viele Organisationen brachten in den letzten Tagen dieselben Argumente und Denkmuster wie vor zehn und zwanzig Jahren. Zwei Dinge haben sich aber inzwischen radikal verändert.

Innovationen und Start-ups haben es schwer

In den vergangenen zwanzig Jahren haben Hochschulen und Jungunternehmen in der Schweiz zahllose Innovationen, darunter bahnbrechende digitale Lösungen entwickelt. Ich habe unterschiedlichste Start-ups beobachtet und dabei festgestellt, dass ihre Perspektiven wegen des fehlenden marktseitigen Drucks ungünstig bis tödlich sind. Sie werden von den Schweizer EVUs zwar angehört, es wird Interesse bekundet, aber am Schluss fehlt der wettbewerbliche Druck, diese Neuheiten auch wirklich zu testen, zu verbessern und dann breit im Markt auszurollen.

Wachstum in Europa statt in der Schweiz

Also müssen diese Start-ups abseits ihres Heimmarktes in Deutschland, Niederlande, Österreich etc. erste Erfahrungen sammeln. Mehr als eines dieser Jungunternehmen befindet sich inzwischen auch im Besitz ausländischer Stromfirmen, welche die pfiffigen Vorteile der bei uns entwickelten Lösungen nun nutzen. Bei uns sind die meisten EVUs auf das Abwarten konzentriert, was einen breiten Roll-out neuer Technologien und digitaler Lösungen massiv behindert. Erst die vollständige Marktöffnung wird da Abhilfe schaffen.

Die Mär vom Lohndumping

Seit zwanzig Jahren behaupten die Gewerkschaften, dass jede Marktöffnung zu einer Kannibalisierung auf dem Arbeitsmarkt führe: Arbeitsplätze würden abgebaut, die Lohn- und Arbeitsbedingungen verschlechtert und ausländische Tieflohnanbieter würden bei Ausschreibungen das Rennen machen. Fakt ist aber, dass die EVUs zu rund 90% in öffentlicher Hand sind und eine massive Reduktion der Löhne deshalb kaum vorstellbar ist. Zudem brauchen die EVUs aktuell und künftig sogar mehr Arbeitnehmer, um in den Netzen die Integration der erneuerbaren Energien sowie die Digitalisierung voranzubringen. Solche gut qualifizierten Fachleute lockt man nur mit guten Arbeits- und Lohnbedingungen an. Am ehesten könnten wohl Dumpingangebote ausländischer Billiglohnanbieter in der Freileitungsbranche zu einem Problem werden. Dort geht es um grosse Projekte für neue Freileitungen und Kabelnetze, welche auch von ausländischen Montagetrupps erstellt werden könnten.

Ein GAV bringt den Vertragsparteien sowie Arbeitnehmern Schutz…

Vor Jahren schon hatte das BFE bei den in der Schweiz tätigen Freileitungs- und Kabelbaufirmen angeregt, zusammen mit den Gewerkschaften einen Gesamtarbeitsvertrag GAV auszuhandeln. Darin sollten Minimalkonditionen für alle in der Branche Tätigen fixiert werden. Im Jahre 2016 einigten sich Arbeitgeber sowie Syndicom auf einheitliche Bedingungen für Arbeitszeiten, Löhne, Ferien, Zulagen für Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit, welche für alle Mitgliedfirmen sowie Arbeitnehmer gültig sind. Doch damit war der Schutz gegenüber ausländischen Tieflohnangeboten noch nicht gewährleistet.

….der Bundesrat erklärt ihn als obligatorisch

Ende September 2018 hat nun der Bundesrat diesen GAV als allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen diese Lohn- und Arbeitsbedingungen von allen in der Schweiz in diesem Bereich tätigen Firmen und insbesondere auch von Firmen im Ausland, welche Projekte in der Schweiz realisieren wollen, eingehalten werden. Deshalb wird sich das Märchen von den bösen Polen, Tschechen, Ukrainern etc., welche als Folge der Marktöffnung mit Discountofferten die Löhne sowie Arbeitsbedingungen unserer Freileitungsmonteure gefährden, künftig in den politischen Diskussionen nicht mehr erzählen lassen.

Der liebe VSE steht leider abseits

Jene Bereiche, welche am ehesten von der ausländischen Konkurrenz mit möglichen Tieflohnangeboten betroffen wären, haben also eine kluge Lösung gefunden. Es wäre ein Leichtes, dies auch auf die gesamte Strom- und Gasbranche auszudehnen, wenn nur der VSE dies wollte. Er aber versteht sich im Gegensatz zu anderen Branchenorganisationen noch immer nicht als Arbeitgeberverband und erklärt sich deshalb für nicht zuständig. Wenn man aber die Veranstaltungen des VSE betrachtet, dann wird klar, dass er bereits verschiedenste Funktionen wahrnimmt: Organisation von Jubilarenfahrten, Kurse in betrieblichem Gesundheitsmanagement, Tagungen zu Perspektiven 58plus oder auch diverse Weiterbildungsangebote. Das sind typische Produkte eines Arbeitgeberverbands. Den besten Beitrag, den der VSE jetzt zum Gelingen der vollständigen Marktöffnung leisten könnte, wäre der Beginn von Verhandlungen über einen GAV.

Quelle: steinmannconsulting.ch

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